Erklärung zum laufenden Auslieferungsverfahren der Huawei-Finanzchefin Sabrina Meng in Kanada

Huawei hat stets sein Vertrauen in Frau Mengs Unschuld zum Ausdruck gebracht. Wir hatten zuvor dargelegt, dass die von den USA initiierte Verhaftung von Frau Meng rechtswidrig war, und aus politischen Erwägungen und nicht auf Basis rechtsstaatlicher Prinzipien geschah.

Heute trugen die Anwälte von Frau Meng vor Gericht drei neue Aspekte vor.

Erstens basiert das Strafverfahren gegen Frau Meng auf Anschuldigungen, die nicht den Tatsachen entsprechen. Vor Gericht ist heute klargestellt worden, dass die geschäftlichen Handlungen von Frau Meng offen und transparent waren und die Bankmitarbeiter volle Kenntnis davon hatten. Die Anwälte wiesen heute vor Gericht darauf hin, dass die vorgelegte PowerPoint-Präsentation keineswegs irreführend war. Die Bank hatte Kenntnis der Geschäftstätigkeiten von Skycom im Iran und der Beziehung zwischen Huawei und Skycom. Daher konnte kein Beweis vorgelegt werden, dass Frau Meng Handlungen begangen hat, die „Täuschung, Unehrlichkeit oder anderer betrügerische Mittel“ darstellen, oder dass die Bank aufgrund der PowerPoint-Präsentation von Frau Meng einem Schadensrisiko ausgesetzt war.

Zweitens wurde vorgetragen, dass es im laufenden Verfahren zu ernsten und wiederholten Verstößen gegen die Rechte von Frau Meng gemäß der kanadischen Grundrechte-Charta gekommen ist. Nach dem vom kanadischen Justizministerium (DOJ) dargelegten Sachverhalt war die Festnahme von Frau Meng am Flughafen eine koordinierte Aktion dreier Institutionen: der Royal Canadian Mounted Police (RCMP), der Canada Border Services Agency (CBSA) und des FBI. Die RCMP hat die Vorlage eines Haftbefehls bewusst hinausgezögert, um die rechtswidrige Inhaftierung und Durchsuchung von Frau Meng unter dem Vorwand einer routinemäßigen Grenzkontrolle durchführen zu können. Ihr Gepäck wurde durchsucht und ihr Handy und weitere elektronische Geräte auf Anweisung des FBI beschlagnahmt. Außerdem musste sie ihre privaten Passwörter preisgeben. Weitere wichtige Fakten bzgl. dieses Vorgangs liegen bis heute bei der RCMP, der CBSA und dem DOJ unter Verschluss. Frau Meng wird beim zuständigen Gericht beantragen, die Herausgabe der weiteren Beweismittel in dieser Angelegenheit bei den genannten Institutionen zu verlangen.

Drittens wurde dargelegt, dass die Festnahme von Frau Meng gegen den entscheidenden Grundsatz des Auslieferungsabkommens zwischen den USA und Kanada und das kanadische Auslieferungsgesetz verstieß. Die gegen sie erhobene Anklage stellt in Kanada kein Verbrechen dar. Die Anschuldigungen der USA gegen Frau Meng beruhen auf angeblichen Verstößen gegen die US-Sanktionen gegenüber dem Iran. Kanada hat jedoch keine Sanktionen gegen Finanzdienstleistungen in Bezug auf den Iran verhängt. Daher erfüllt das Auslieferungsersuchen nicht die Anforderung der doppelten Strafbarkeit.

Darüber hinaus wurde vorgetragen, dass die politischen Faktoren, die im Auslieferungsprozess eine Rolle spielen, zu schwerwiegenden Verletzungen der Rechte von Frau Meng führen können. Frau Meng beabsichtigt daher, beim Gericht die Aussetzung des Auslieferungsverfahrens zu beantragen.

Die Kanadier schätzen Rechtsstaatlichkeit und ihre Grundrechte-Charta. Von Strafverfolgungsbehörden wird daher erwartet, dass sie jederzeit, in allen Fällen und gegenüber allen Menschen geltendes Recht beachten – dies gilt für Bürger und Besucher gleichermaßen.

Wir haben großes Vertrauen in das kanadische Rechtssystem und sind überzeugt, dass Frau Meng zeitnah auf freien Fuß kommen wird.